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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,25691
LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08 AS ER (https://dejure.org/2008,25691)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2008 - L 10 B 1693/08 AS ER (https://dejure.org/2008,25691)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2008 - L 10 B 1693/08 AS ER (https://dejure.org/2008,25691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwiderlegliche Unterhaltsvermutung zulasten von unter 25-jährigen, unverheirateten und mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern; Möglichkeit einer Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie von Aufwendungen für Krankenversicherungsschutz für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - L 25 B 838/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - vergangener Zeitraum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08
    Allerdings drängt sich eine Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht etwa dergestalt auf, dass ihre Anwendung im Rahmen des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahrens ohne Weiteres auszusetzen oder gar im Sinne der Ast in ihr Gegenteil zu verkehren wäre (ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 25 B 838/07 AS ER - juris Rdnr 24; vgl ferner bereits Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2007 - L 10 B 1434/07 AS ER - juris Rdnr 16).

    Vielmehr muss der Senat grundsätzlich die einschlägigen gesetzlichen Regelungen anwenden und könnte den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken in einem Eilverfahren allenfalls dann Rechnung tragen, wenn glaubhaft gemacht wäre, dass die Anwendung der Vorschrift im konkreten Einzelfall aktuell zu gänzlich unzumutbaren Ergebnissen führte (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008, aaO).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08
    Unabhängig davon, mit welcher Quadratmeterzahl die Wohnfläche hier tatsächlich zu veranschlagen ist, dürfte das Einfamilienhaus für einen 4-Personen-Haushalt nach SGB II-Maßstäben unangemessen sein (vgl zuletzt Bundessozialgericht, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R - juris unter Bezugnahme auf das der Regelung des § 12 Abs. 3 Ziff 4 SGB II zugrunde liegende Recht zur Arbeitslosenhilfe, wonach bei einem 4-Personen-Haushalt ein Familienheim mit einer Größe 130 qm angemessen gewesen ist).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07

    Bestimmung der Hilfebedürftigkeit eines unverheirateten und vermögenslosen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08
    Allerdings drängt sich eine Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht etwa dergestalt auf, dass ihre Anwendung im Rahmen des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahrens ohne Weiteres auszusetzen oder gar im Sinne der Ast in ihr Gegenteil zu verkehren wäre (ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 25 B 838/07 AS ER - juris Rdnr 24; vgl ferner bereits Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2007 - L 10 B 1434/07 AS ER - juris Rdnr 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2010 - L 14 AS 1665/10

    Einstweilige Anordnung - Rechtskraft - Kosten der Unterkunft - Mietschulden

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn ein konkreter Nachholbedarf glaubhaft gemacht wird und die daraus folgenden Gefahren für die Sicherung des laufenden Lebensunterhalts konkret belegt werden (Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2008 - L 10 B 1693/08 AS ER -, 30. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER - 04. Januar 2008 - L 28 B 2130/07 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - L 34 AS 1824/09
    Nur ausnahmsweise kann eine Fallgestaltung gegeben sein, in der die sofortige Verfügbarkeit von Geldleistungen für die Vergangenheit zur Abwendung eines gegenwärtig drohenden Nachteils erforderlich ist (Landessozialgericht -LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2008, L 10 B 1693/08 AS ER; Beschluss vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, Beschluss vom 4. Januar 2008, L 28 B 2130/07 AS ER; jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - L 34 AS 609/09
    Nur ausnahmsweise kann eine Fallgestaltung gegeben sein, in der die sofortige Verfügbarkeit von Geldleistungen für die Vergangenheit zur Abwendung eines gegenwärtig drohenden Nachteils erforderlich ist (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2008, L 10 B 1693/08 AS ER; Beschluss vom 30. Januar 2008, L 9 B 600/07 KR ER, Beschluss vom 4. Januar 2008, L 28 B 2130/07 AS ER; jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris).
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